Qualitätsgeprüfte Partnerunternehmen
Um den Qualitätsstandard unserer Leistungen für Sie hoch zu halten werden die SYSTEM LIFT Partner-Vermietbetriebe alle zwei Jahre unangemeldet nach hohen Kriterien überprüft. Alle Betriebe, die die Qualitäts-Norm erfüllen, dürfen am und im Unternehmen mit dem Qualitätsschild signalisieren, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
Kennzeichnung
Alle Betriebe, die die Qualitätsnorm erfüllen, dürfen das Qualitätssiegel sowohl am Unternehmensgebäude als auch intern verwenden, um zu signalisieren, dass sie die Anforderungen erfolgreich erfüllen.
Prüfungsergebnisse
Die Resultate der Qualitätsprüfungen sowie das entsprechende Ranking werden im Rahmen der Tagung nach unserer Hauptversammlung den Partnerunternehmen präsentiert. Dabei werden die besten Betriebe besonders gewürdigt und ausgezeichnet.
Nachaudit
Unternehmen, die die erforderlichen Normen nicht erfüllen, werden innerhalb eines Jahres gegen eine Gebühr erneut geprüft. Sollte das Unternehmen auch bei dieser Nachprüfung die geforderte Mindestpunktzahl nicht erreichen, muss es den SYSTEM LIFT-Verbund verlassen.
Betriebe, die das Audit nicht bestehen (Mindestanforderung: 75% der möglichen Punktzahl), haben die Möglichkeit, in einem Nachaudit Verbesserungsmaßnahmen nachzuweisen. Ein wiederholtes Nichtbestehen führt zu einem Kündigungsverfahren, das vom Beirat der AVS System Lift AG begleitet wird.
PRÜFUNGSKRITERIEN
Qualität ist die Summe eines optimalen Zusammenspiels aller kundenrelevanter Komponenten.
Beurteilungskriterien des Q-Checks 2018:
- Darstellung als System Lift Partner
- Organisation
- Kundeneinweisung
- Zustand der Mietgeräte
- Ausstattung und Service
- Arbeitssicherheit und Umwelt
- Kundenbindung / Kundenzufriedenheit
- Vertrieb / Kundenberatung
- Mindestanforderungen SYSTEM-CARD Schulungszentrum